Neue Verkehrsstrafen regen Österreicher auf
Ab September neue Verkehrsregeln und höhere Strafen
Nun ist es so weit, ab ersten September gelten neue Verkehrsregeln und höhere Strafen bei gewissen Verkehrsdelikten.
Mindeststrafen für Raser
Wer abseits der Autobahn mit 30 km/h zu viel erwischt wird, muss mit mindestens 70 Euro rechnen, maximal mit 726 Euro. Bisher gab es für dieses Delikt keine Untergrenze. Im Ortsgebiet 40 km/h zu viel oder außerorts 50 km/h kostet mindestens 150 Euro und der Führerschein muss für zwei Wochen abgegeben werden.
Strafverschärfung bei Alkoholvergehen
Autofahrer die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, müssen ein Verkehrscoaching absolvieren. Außerdem wird die Mindeststrafe deutlich angehoben: Bisher 581 Euro, künftig 800 Euro. Wer noch mehr getrunken hat und mit dem Auto fährt, hat mit einem längeren Führerscheinentzug zu rechnen. Ab 1,6 Promille muss man künftig seinen Schein für ein halbes Jahr abgeben, zwei Monate länger als sonst.
Einige weitere Punkte:
Jeder Mopedlenker benötigt einen Ausweis. Bei Führerscheinentzug ist es nicht mehr möglich auf ein Micro-Car umzusteigen. Wer gegen die Kindersitzpflicht verstößt, muss künftig einen Kurs zur Kindersicherung besuchen.
Die Kosten für Wunschkennzeichen werden um 55 Euro auf 200 Euro angehoben.
